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Dienstag, 11. Juli 2017

• Blogger Tipps - Werbung kennzeichnen •

"Wie kennzeichnest du deine Werbung? Sind PR Samples auch Werbung?
Was ist mit Selbstkäufen?"

Diese Fragen beschäftigen derzeit jeden, ob Blogger / Influencer oder Hobbygrammer.
Was müssen wir machen, wenn wir ein Produkt empfehlen, damit ihr klar wisst, was Werbung ist?
Ist es nicht auch Werbung, wenn ich in einen Laden gehe, mir einen Lippenstift kaufe und so begeistert bin, dass ich euch davon berichte? Schließlich ist es ja eine Kaufempfehlung.
Um diese Fragen zu beantworten und auch Strafen zu entgehen, habe ich mich die Tage mal eingelesen und euch alles mal kurz zusammengefasst.

Fall 1: Der Selbstkauf

Wie oben bereits geschildert, kaufe ich einen Lippenstift und präsentiere euch meine neuste Errungenschaft. Klar kann dies zu einem Kauf anregen und die Wirkung für Unternehmen durchaus positiv sein, in diesem Fall ist allerdings keine Kennzeichnung notwendig. ABER es reicht nicht einfach zu sagen, dass ihr das Produkt selbst gekauft habt, es darf nachgefragt werden.                  (Am besten Belege aufbewahren)

Fall 2: PR Samples

Komplizierter wird es mit PR Samples / kostenlos zugesandten Produkten.
Stellen wir uns jetzt mal vor, dass MAC uns einen Lippenstift zuschickt und natürlich mit der Absicht, dass wir diesen präsentieren. Hier ist auch keine Kennzeichnung erforderlich, ich empfehle aber "PR Sample" in der Beschreibung anzugeben.
Sagt MAC nun, dass wir das Produkt ausschließlich positiv bewerten, wir also nicht unsere eigene Meinung ausdrücken dürfen, ist dies kennzeichnungspflichtig. Geht der ganze Post lediglich um das Produkt, könnt ihr "unterstützt durch Produktplatzierungen / Werbung / Dauerwerbung" schreiben.
Ist das Produkt nicht der Schwerpunkt des Posts und der Wert liegt unter 1000,00€, ist auch hier keine Kennzeichnung erforderlich. Ein Produkt mit einem Wert über 1000,00€ (Einzelpreise werden zusammengerechnet, wenn es von einen Unternehmen ist) ist er wiederum kennzeichnungspflichtig, zB. mit "Produktplatzierung".

Fall 3: Bezahlte Postings

Dieser Fall ist uns allen meist klar. Wir bekommen Geld dafür, dass wir das Produkt vorstellen, daher ist es auf jeden Fall kennzeichnungspflichtig, beispielsweise mit "Werbung".

Fall 4: Affiliate Links

Seitdem es bei Instagram die neue Funktion der Links bei einer Story gibt, wird nicht mehr ausschließlich auf Blogs, sondern auch auf Instagram / Snapchat und co. mit Affiliate Links gearbeitet. Sprich Links, durch welche wir per Klick / per Kauf mit einer Provision bezahlt werden. Hier ist Kennzeichnungspflicht mit "Affiliate Links" und nicht nur das, ihr müsst eine Erklärung abgeben, was Affiliate Links sind.

"Wo setze ich die Kennzeichnung hin? Reicht #ad / #werbung aus?"

Ich habe immer gedacht, ich wäre auf der sicheren Seite, wenn ich in der Bildbeschreibung #ad schreibe, es reicht aber leider nicht aus. Erstmal müssen alle Kennzeichnungen in eurer benutzten Sprache und unmittelbar unter dem Titel in euren Post stehen, also unmittelbar vor dem eigentlichen Text.

Ich hoffe ich konnte einigen von euch weiterhelfen <3

UPDATE 05.09.2017 - alle Markennennungen sind Werbung, ob selbstgekauft, ob nicht. Sobald wir eine Marke nennen ist es Werbung :(

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